Kursleiter SSB
Der Kursleiter SSB ist befähigt, Nothilfekurse und weitere Bevölkerungskurse gemäss Zusatzqualifikation zu erteilen.
Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft in einem Samariterverein und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen und Wissen zu vermitteln.
Die Kurs und Übungen für das Eintrittsticket, der Besuch der Orientierungsveranstaltung der Regionalverbände und das erfolgreich bestandene Modul 1 (Ausbilder I SSB) müssen vor der Anmeldung zur Ausbildung absolviert werden.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss Kaderreglement ZO 350.
Kursleiter SSB
Der Kursleiter SSB kann
- Bildungsveranstaltungen nach didaktischen Grundsätzen planen, durchführen und auswerten.
- beteiligte Personen motivieren, ihre persönlichen Fähigkeiten in den Dienst der gemeinsamen Aufgabe zu stellen.
- die Grundlagen der Kommunikationstheorie und die Feedbackregeln bewusst anwenden und helfen sich und anderen in Konfliktsituationen so weit wie möglich.
- die in der Gruppe vorhandenen Kräfte und Ressourcen auf klar umschriebene Ziele hin fokussieren, organisieren und wirkungsvoll einsetzen.
- Nothilfekurse und weitere Bevölkerungskurse gemäss Zusatzqualifikation methodisch und fachlich korrekt erteilen.
- einen automatischen externen Defibrillator (AED) situationsgerecht und korrekt einsetzen und verfügt über die dazu nötigen vertieften Kenntnisse in CPR.
- bei der Aus- und Weiterbildung in Kursen und in der Vereinstätigkeit die 3 Säulen der Realistischen Unfallgestaltung konsequent und korrekt anwenden.
- die richtigen Massnahmen treffen, um Gesundheit zu erhalten und gravierende Komplikationen bei unfallbedingten Körperschädigungen und akuten Erkrankungen zu verhüten
Die Ausbildung zum Kursleiter gliedert sich in zwei Module
Modul 1 (Ausbilder I SSB) durch den SSB dauert 6 Tage
Modul 2 (Kursleiter SSB) durch den SSB dauert 4 1/2 Tage und beinhaltet
Zusätzliche Qualifikationen jeweils 1 Tag erteilt durch SSB
Das Diplom Kursleiter SSB kann nach erfolgter Leitung eines Nothilfekurses mit Abnahme durch einen Instruktor SSB und dem erbrachten Nachweis von 10 geleisteten Stunden Postendienst beim SSB beantragt werden.
letzte Aktualisierung: 16.05.2012